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< Volkstrauertag 2017
07.11.2017 13:04 Alter: 6 yrs

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hottenbach vom 02.11.2017


Die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung 2016 förderte wenig Überraschendes zutage. Die Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) würde in 2016, dies wussten die Ratsmitglieder spätestens seit der Beratung des Doppelhaushaltes 2017/2018, mit einem Jahresfehlbetrag abschließen. Exakt beläuft sich der Fehlbetrag auf 124.635 Euro. Maßgeblich verantwortlich für diesen Jahresverlust waren geringere Schlüsselzuweisungen in Höhe von 30.337 Euro. Ursächlich hierfür war die positive Entwicklung der eigenen Steuerkraft. Ein weiterer wesentlicher Faktor für den Jahresverlust waren Mehraufwendungen beim Kindergarten, die sich zu einem Betrag von 39.897 Euro summierten. Diese sind entstanden durch eine längere Erkrankung einer Mitarbeiterin, verlängerte Öffnungszeiten, die Einstellung einer Haushaltskraft für die Mittagsverpflegung, Fahrtkosten für nicht ortsansässige Kinder, sowie das ungeplante Honorar für musikalische Früherziehung. Auch der Forst trägt mit einem Minus von 13.668 Euro zum Jahresverlust bei. Die Zeiten in denen der Wald satte Überschüsse abwarf, scheinen weniger zu werden.
Der Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung wirkt sich auch zwangsläufig in der Finanzrechnung aus. In der Finanzrechnung werden Auszahlungen und Einzahlungen gegenübergestellt. Das Finanzmittelsaldo führt zu einem Minus von 132.006 Euro. Um diesen Betrag verringert sich der Geldmittelbestand der Gemeinde. Ende des Jahres 2016 betrug dieser 486.426 Euro. Die Finanzsituation der Ortsgemeinde ist, trotz des Jahresverlustes, als geordnet und durchaus positiv zu bewerten.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch die Entscheidung des Gemeinderates, die Realsteuern, also die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer, in 2018 nicht zu erhöhen. Diese verbleiben bei der Grundsteuer A bei 300 % und bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer bei 365%. Letztmalig wurden diese Hebesätze in 2016 moderat angepasst.
Auch für die Hundebesitzer in der Gemeinde gibt es eine gute Nachricht: Die Hebesätze bleiben auch hier, gleichwohl seit 2006 nicht mehr erhöht, unangetastet.
Schön wäre es, so die einhellige Meinung im Rat, wenn die Hundebesitzer als Gegenleistung die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge nicht so achtlos in der Landschaft liegen lassen würden. Es häufen sich massiv die Beschwerden von Grundstückseigentümern, die sich mit diesen Hinterlassenschaften herumplagen müssen.
Die Hottenbacher Quellen werden zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in der VG Rhaunen nicht mehr benötigt, die NZ berichtete. Das hat die Ortsgemeinde akzeptiert. Eine endgültige Beseitigung der Quellen, sowie die Aufhebung der zugehörigen Wasserschutzzonen, wurden vom Rat aber vehement abgelehnt. Nun deutet sich eine sinnvolle Anschlussnutzung der Quellen an. Angedacht ist, das Wasser der Quellen dem Überlaufgraben des ehemaligen Hottenbacher Hochbehälters an der L162 zuzuführen, am Sportplatz zu stauen und somit eine Brandreserve für Hottenbach zu schaffen. Einstimmig sprach sich der Rat für die Verfolgung dieser Angelegenheit aus, wobei die Forderung der Gemeinde bezüglich Bestand des Wasserschutzgebietes der Quellen unberührt bleiben soll.
Die völlig unzulängliche Mobilfunkversorgung in Hottenbach war ein weiteres Thema in der Sitzung. Ortsbürgermeister Kreischer wird sich zum wiederholten Male mit den Mobilfunknetzbetreibern diesbezüglich in Verbindung setzen. Der Ausgang dieser Bemühungen bleibt abzuwarten.
Stolz blicken die Hottenbacher auf ihren neuen Dorfmittelpunkt. Dieser steht kurz vor seiner Fertigstellung. Weniger stolz sind Ortsbürgermeister Kreischer und die Ratsmitglieder auf das, was sich im Umfeld des Marktes zugetragen hat. Mutwillig wurde auf dem Spielplatz die Nestschaukel beschädigt. Der Schaden ist beträchtlich. Doch damit nicht genug: Im gerade mit großem ehrenamtlichen Engagement errichteten Backes wurde ein Wandregal aus seiner Verankerung gerissen. Dieser Vandalismus wird von der Gemeinde nicht toleriert. Sollten die Täter ermittelt werden, müssen sie mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Sachdienliche Hinweise sollten dem Ortsbürgermeister zugeleitet werden.