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< Bericht über die Sitzung des Hottenbacher Gemeinderates vom 15.11.2018
27.12.2018 10:28 Alter: 5 yrs

Bericht über die Sitzung des Hottenbacher Gemeinderates vom 13.12.2018


Bei der Lektüre des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2018 des Gemeindewaldes mussten sich einige Ratsmitglieder zunächst einmal die Augen reiben. Erwies sich doch über viele Jahre der Wald als verlässliche Einnahmequelle für die Gemeinde Hottenbach. Noch 2017 bescherte er ein positives Betriebsergebnis von fast 70.000 Euro. Revierleiter Jürgen Conrad erläuterte den Ratsmitgliedern in der jüngsten Sitzung die Zahlen der Nachkalkulation für das Forstwirtschaftsjahr 2018. Statt mit einem geplanten Überschuss von 12.000 Euro muss mit einem Minus von 13.300 Euro gerechnet werden. Betrachtet man das Betriebsergebnis des Doppelhaushaltes 2017/2018 im Zusammenhang, relativiert sich das Zahlenwerk. Etliche geplante Wegebaumaßnahmen konnten 2017 nicht ausgeführt und mussten in 2018 nachgeholt werden. Ein weiterer Grund für die Verschlechterung des Ergebnisses waren erhebliche Wasserschäden am Wegenetz verursacht durch die Unwetter Ende Mai. Verstärkt ausgeführte Pflegemaßnahmen sowie sinkende Holzpreise aufgrund der Käfersituation haben ebenfalls zum Minus beigetragen.
Danach wurden die Entwürfe des Forstwirtschaftsplanes 2019 ausführlich erläutert. Die Holzeinschlagsmenge wird sich wieder knapp oberhalb von 2000 Festmetern ansiedeln. Auf dieser Planung beruhend darf in 2019 mit einem Überschuss von 10.749 Euro gerechnet werden. Dieser Überschuss wird allerdings durch ein zu erwartendes Defizit beim Forstzweckverband Hellertshausen, dem die Gemeinde Hottenbach angehört, in Höhe von 5.854 Euro, geschmälert.
Ungewohnt rasch vollzog sich die Festsetzung der Brennholzpreise für 2019. Der Rat beschloss, ohne größere Aussprache, die Preise des Jahres 2018 unverändert zu übernehmen. Demnach kostet Buche und Eiche lang am Weg 48 Euro pro fm. Buche 1 Meter 60 Euro pro rm. Birke lang am Weg 35 Euro pro Festmeter (fm).
Eine 6 Punkte umfassende Wunschliste wurde von der Kindertagesstätte „Eulennest“ dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Anregungen des Personals und der Elternschaft wurden lange und eingehend diskutiert. Mittlerweile kostet der Betrieb der Kindertagesstätte die Gemeinde jährlich nahezu 50.000 Euro. Daraus folgt: dass Wünsche mit dem Gebot wirtschaftlichen Handelns in Einklang zu bringen sind. Am Ende der Beratung hat der Rat der Lieferung und Montage von WCs für Kleinkinder, der Anschaffung eines Waschbeckenpodests und eines neuen Kopierers zugestimmt.
In Sachen Gemeindehaus konnte Ortsbürgermeister Kreischer berichten, dass der Kaufvertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde Hottenbach-Stipshausen unterschrieben ist. Zwischenzeitlich wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier eine Nutzungsanalyse des Gebäudes übermittelt. Ebenso wurden 3 Planungsbüros angesprochen Konzepte für einen Um- beziehungsweise Anbau des Gebäudes zu entwickeln. Nach Vorliegen dieser Entwürfe soll zunächst eine erste Meinungsbildung im Rat erfolgen, später die Bürgerschaft mit einbezogen werden.
Manche Dinge lassen sich mit einer gewissen Treffsicherheit vorhersagen: Vieles deutet auf eine -möglicherweise gerichtliche- Auseinandersetzung der Ortsgemeinde mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hin. Worum geht es? Nach Einschätzung der Verbandsgemeindewerke Rhaunen werden die Hottenbacher Quellen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung im Gebiet der Verbandsgemeinde Rhaunen nicht mehr benötigt. Dieser Entscheidung der Werke hat der Gemeinderat im Mai 2017 zähneknirschend zugestimmt. In dem Beschluss wurde aber klargestellt, dass für die Gemeinde ein Rückbau der Quellen ebenso wenig in Frage kommt, wie eine Aufhebung der Wasserschutzgebiete. Letzteres hat die SGD nun aber angekündigt. Trinkwasserschutzgebiete sollen Quellgebiete vor nachteiligen Einwirkungen schützen. Nach Lesart der SGD entfällt der Schutzzweck, wenn die Aufgabe der Trinkwassergewinnung wegfällt. Soweit so gut! Vor dem Hintergrund des Klimawandels und den damit einhergehenden Unwägbarkeiten, hält die Gemeinde die Aufgabe der Wasserschutzgebiete für eine kurzsichtige und verantwortungslose Entscheidung. Bereits in diesem Sommer wurde während der lang anhaltenden Trockenperiode auf die Quellen zurückgegriffen. Der Rat hat den Ortsbürgermeister ermächtig, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage zu beauftragen.