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17.10.2016 12:38 Alter: 7 yrs

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.10.2016


Bebauungsplan „Vorm Hahn“
Zum Bebauungsplan „Vorm Hahn“  hatte der Gemeinderat bereits in seiner Julisitzung einen Aufstellungsbeschluss gefasst, den Planungsentwurf gebilligt und die Offenlegung beschlossen. Am 12. September war die Frist für die öffentliche Auslegung beendet. Während dieser Zeit hatten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Privatpersonen Gelegenheit zu der Bebauungsplanaufstellung Stellungnahmen abzugeben. Es sind keine Stellungnahmen bzw. Anregungen mit relevanten Auswirkungen auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingegangen. Deshalb konnte nun der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Vorm Hahn“ als Satzung beschließen.

Feuerwehrgerätehaus
Das Feuerwehrgerätehaus in Hottenbach steht im Eigentum der Ortsgemeinde. Für die Nutzung erhält die Ortsgemeinde von der Verbandsgemeinde eine Miete. Die Kosten für Strom, Heizung und sonstiges werden durch Pauschalen abgedeckt. Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Rhaunen hatte jüngst eine Erhöhung der Pauschalen um 20 Prozent angeregt. Diesem Vorschlag ist nun der Ortsgemeinderat mit einem einstimmigen Votum gefolgt. Änderung der Geschäftsordnung
Seit Dezember 2015 gibt es ein Gesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten. Durch dieses Gesetz wurden Änderungen der Gemeindeordnung unumgänglich.  Diese Änderungen betreffen im Wesentlichen die  Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit von Sitzungen. Folglich wurde auch eine Anpassung der Geschäftsordnung notwendig und vom Gemeinderat nun beschlossen. Ausweisung von Sonderflächen für Windenergie im Flächennutzungsplan der VG Rhaunen
„Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen“. Mit dieser Erkenntnis hat Aristoteles schon vor mehr als zweitausend Jahren etwas zeitlos Aktuelles gesagt. Die Ausweisung von Sonderflächen für die Nutzung durch Windenergie gestaltet sich schwierig und droht zu einer  unendlichen Geschichte zu werden. Seit Jahren befassen sich der Verbandsgemeinderat, Gemeinderäte und die (AöR) Energiewelt Idarwald mit diesem Thema. Die anfängliche Euphorie ist längst einer gewissen Ernüchterung gewichen. Es stellt sich mittlerweile für alle Beteiligten die Frage,  macht es noch Sinn an der Ausweisung von Sonderflächen festzuhalten oder sollte man dieses Ziel  aufgeben. Die Koalitionspartner in Mainz haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Naturparkkernzonen von einer Nutzung für Windenergie auszunehmen. Damit ist die zuletzt verfolgte Option, Windenergieanlagen in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück im Bereich des Idarwaldes aufzustellen, hinfällig geworden. Deshalb rückt jetzt, neben Flächen bei Bundenbach, Oberkirn, Gösenroth wieder die Restfläche auf der Gemarkung Hellertshausen/Hottenbach außerhalb der Naturparkkernzone(Eignungsgebiet 3) in den Focus der Überlegungen. Auf der Fläche von etwa 100 ha wäre die Aufstellung von 3-4 Anlagen denkbar. Aber auch hier können insbesondere aus naturschutzrechtlicher Sicht Probleme bei der konkreten Umsetzung auftreten, dessen sind sich die Verantwortlichen bewusst. Mit der Ausweisung von Sonderflächen für Windenergie wäre eine Nutzung im restlichen Bereich der Verbandsgemeinde ausgeschlossen. Sollte es am Ende nicht gelingen Sonderflächen für Windenergie in einem Flächennutzungsplan auszuweisen, so beschwört dies die Gefahr herauf, dass es durch Einzelanlagen zu einer Verspargelung der Landschaft kommt. Mit dieser schwierigen Abwägung konfrontiert, hat der Gemeinderat am Ende mit denkbar knapper Mehrheit für die Ausweisung von Sonderflächen votiert. Eine letztendliche Entscheidung ist jedoch dem Verwaltungsrat der AÖR und dem Verbandsgemeinderat vorbehalten.